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Amtsgericht Ottweiler

Amtsgericht Ottweiler Amtsgericht Ottweiler
Foto: MdJ

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ottweiler.

Wir freuen uns, Ihnen das  Amtsgericht Ottweiler und seine vielfältigen Aufgaben vorstellen zu dürfen.

Informationen zur Kontaktaufnahme

Wir bitten Sie, vor einem persönlichen Besuch mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Termin zu vereinbaren, soweit wir Ihr Anliegen nicht bereits telefonisch klären konnten.

Grund dafür ist, dass wir vermeiden möchten, dass Sie lange Wartezeiten hier im Gericht bei der Bearbeitung Ihres Anliegens in Kauf nehmen müssen.

Zentrale: (06824) 309 - 0    

Bitte senden Sie uns Unterlagen, die Sie bei Gericht abgeben möchten, per Post zu. Alternativ können Sie auch den Briefkasten am Haus nutzen oder die Unterlagen bei der Wachtmeisterei abgeben.

Für allgemeine Auskünfte und Informationen bitten wir Sie unseren telefonischen Service zu nutzen. Bitte kontaktieren Sie unsere Zentrale.

Möchten Sie einen Antrag stellen bitten wir Sie, dies soweit als möglich schriftlich zu tun. Erachten Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich, bitten wir Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, um den Termin mit Ihnen abzustimmen. Selbstverständlich können Sie uns aber auch jederzeit während unserer Öffnungszeiten aufsuchen.  

Beratungshilfeanträge bitten wir schriftlich zu stellen.  
Die Anträge für Beratungshilfe 
finden Sie unter nachfolgendem Link: Link zum Antragsformular
Bitte nutzen Sie bei Rückfragen unseren telefonischen Service.

Servicezeiten

Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Die Wahrnehmung von Sitzungsterminen, die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen sowie die Wahrnehmung vereinbarter Termine ist auch außerhalb dieser Servicezeiten jederzeit möglich.

Kontaktdaten

Amtsgericht Ottweiler - Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler

Telefon national: (06824) 309-0
Telefon international: +49 (6824) 309-0

Telefax national: (06824) 309-49
Telefax international: +49 (6824) 309-49

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Kontaktdaten für den elektronischen Rechtsverkehr:

ERV-ID Amtsgericht - allgemeiner Posteingang:
safe-sp1-1320918681144-011052368

ERV-ID Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilerstelle:
DE.Justiz.d20110c2-7305-4129-bd2f-9d83601c37ac.dce9

XJustiz-ID:
V1107

De-Mail:

Vorname: Postfach
Nachname: Amtsgericht Ottweiler
ID: safe-sp1-1320918681144-011052368@egvp.de-mail.de
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E-Mail: poststelle@agotw.justiz.saarland.de (nicht für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen!)

Bankverbindung:

Postbank Saarbrücken - IBAN:  DE90 5901 0066 0000 5066 68 - BIC:  PBNKDEFFXXX

Verwendungszweck: AG Ottweiler + Geschäftszeichen (z. B. 8 K 1234/19)

Wichtiger Hinweis:

Bei dem Amtsgericht Ottweiler ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf den im § 130a der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten elektronischen Wegen Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Bitte beachten Sie aber, dass in einzelnen Verfahren, insbesondere vor dem Familiengericht, Anwaltszwang bestehen kann und Sie damit ggf. keine wirksamen Erklärungen einreichen können.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die vorgenannten Erklärungen nicht per einfacher E-Mail wirksam eingereicht werden können!

Beratungshilfe - Neuer Online-Service

Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie auf der Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen” des Bundesministeriums der Justiz.
Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.

Im „Vorab Check für Beratungshilfe” können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.

Finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht:
www.service.justiz.de/beratungshilfe

Das aktuelle Formular für die Antragstellung in Beratungshilfesachen finden sie hier: Antrag Beratungshilfe (PDF, 471KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wichtige Anträge & Formulare

  1. Antrag Beratungshilfe (PDF, 471KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  2. Antrag Geldhinterlegung (PDF, 353KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  3. Antrag Werthinterlegung (PDF, 370KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  4. Antrag Grundbuchausdruck (PDF, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  5. Vollmacht (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  6. PKH/VKH Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (PDF, 278KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  7. Hinweise zu PKH & VKH (PDF, 187KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher

Hier finden Sie eine Übersicht, welcher Gerichtsvollzieher für welche Bereiche unseres Amtsgerichtsbezirks zuständig ist.

Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher (PDF, 558KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nachfolgend finden Sie den örtlichen Bereitschaftsdienstplan der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ottweiler für die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 15.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit und an Sonn- und Feiertagen ist der zentrale Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher in Saarbrücken zuständig.

Bereitschaftsdienstplan Gerichtsvollzieher 2. Halbjahr 2023 (PDF, 583KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bereitschaftsdienstplan Gerichtsvollzieher 1. Halbjahr 2024 (PDF, 582KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Digitale Präsenz bei Gericht

Rechtssichere Prozesse per Videokonferenz: Forschungsprojekt zur digitalen Präsenz bei Gericht

Gemeinsame Pressemitteilung des saarländischen Ministeriums der Justiz und der Universität des Saarlandes

Was muss bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz beachtet werden? Was ist zulässig beim Einsatz digitaler Technik im Gerichtssaal und was nicht? Welche technischen Lösungen eignen sich besonders für den modernen Prozess? Diesen Fragen gehen Expertinnen und Experten der Universität des Saarlandes und aus der Gerichtspraxis im Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“ auf den Grund. Das Bundesjustizministerium fördert das Vorhaben mit rund 700.000 Euro für drei Jahre. 

Von seinem Büro in Berlin aus beantwortet ein Sachverständiger im Videochat Fragen des Richters im Saarbrücker Landgericht. Ein Anwalt nimmt kurz nach einem Gerichtstermin am Amtsgericht Homburg per Videoschalte eine Familiensache in München wahr. Und ein Zeuge sagt während seiner Corona-Quarantäne vor Gericht per Videoschalte aus: „Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren den Weg für solche Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen freigemacht“, sagt der Rechtswissenschaftler Professor Stephan Weth. Flächendeckend durchgesetzt hatte sich die Technik bislang nicht. Bis Corona kam: Mit der Pandemie hat die Digitalisierung der Gerichte Fahrt aufgenommen. 

„Im Kern geht es um die Funktionsfähigkeit der Justiz. Eine Pandemie darf nicht zu einem Stillstand an den Gerichten führen. Und mit den heutigen technischen Möglichkeiten können mündliche Verhandlungen stattfinden und Verfahren vorangetrieben werden“, erklärt Weth, der an der Universität des Saarlandes gemeinsam mit dem Rechtsinformatik-Professor Christoph Sorge und Jura-Professor Christian Gomille die digitale Präsenz bei Prozessen in einem neuen Projekt erforscht. Die gerichtliche Praxis bringen hierbei über das saarländische Justizministerium das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg ein.

Möglich macht das Projekt eine Förderung durch das Bundesjustizministerium in Höhe von rund 700.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren, die maßgeblich dem Einsatz des saarländischen Bundestagsabgeordneten Markus Uhl zu verdanken ist. „Die saarländische Justiz und die Universität des Saarlandes stellen durch das Forschungsprojekt ihre Vorreiterrolle bei Fragen der Digitalisierung unter Beweis“, stimmen der Bundestagsabgeordnete Markus Uhl und Justizstaatssekretär Roland Theis überein. „Dass die Initiative zu diesem Projekt aus der Mitte des deutschen Bundestags kam und nur durch die tatkräftige Unterstützung des Bundestagsabgeordneten Markus Uhl zustande gekommen ist, zeigt das große Interesse des Bundesgesetzgebers an den Ergebnissen dieser Forschungsarbeit“, so Roland Theis weiter.

Schon jetzt erkennen viele Richterinnen, Richter und andere Prozessbeteiligte, allen voran auch Anwältinnen und Anwälte, die Vorteile der orts- und zeitunabhängigeren digitalen Präsenz auch über die Pandemie hinaus. „Das Bewusstsein, welche Chancen hier für die überlasteten Gerichte liegen, wächst zusehends mit dem Einsatz der Technik. Mündliche Verhandlungen oder Anhörungen können ohne langen zeitlichen Vorlauf stattfinden, schlicht, weil lange Anreisewege etwa von Sachverständigen oder Dolmetschern wegfallen“, erläutert Bernd Klasen, Direktor des Amtsgerichts Ottweiler.

Werden Sachverständige und Zeugen per Webcam und Mikro aus der Ferne angehört, während ein Dolmetscher parallel online übersetzt, so spart dies nicht nur Umstände und viel Geld, sondern vor allem Zeit. Das kann die Verfahren schneller in Gang bringen. „Hier liegen große Chancen für die Justiz, die heute an der Belastungsgrenze arbeitet. Mithilfe der digitalen Technik können Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Der Vorlauf, den Verfahren heute oftmals brauchen, um alle in einem Saal zu versammeln, wird hierdurch verkürzt und so werden die Gerichte entlastet“, erklärt der Präsident des Landgerichts Saarbrücken, Hans-Peter Freymann.

Kommen in Gerichtsverfahren digitale Hilfsmittel zum Einsatz, muss jedoch alles rechtlich überprüft sein. Alles muss sicher, vom Datenschutz gedeckt und mit dem Verfahrens- und Prozessrecht vereinbar sein. „Mit dem Praxis-Einsatz der digitalen Technik stellen sich in den Gerichten zahlreiche neue Rechtsfragen und es ergeben sich auch viele technische Besonderheiten“, sagt Rechtsinformatiker Professor Christoph Sorge. Es muss geklärt werden, wo die Grenzen der digitalen Präsenz im Prozess liegen, was zulässig ist und was nicht, was beim Einsatz der neuen Technologien zu beachten ist, und in welchen Fällen ein Gericht unmittelbar Auge in Auge mit Prozessbeteiligten zusammenkommen muss.

So ist zum Beispiel noch ungeklärt, ob die Prozessbeteiligten ihre Kamera zwingend einschalten müssen, ob sie alle die ganze Zeit über zu sehen sein müssen oder ob auch der Einsatz einer Schwenkkamera genügt. Ebenso stellt sich die Frage, ob alle Richter und Schöffen vor Ort im Gerichtssaal anwesend sein müssen, oder ob auch hier Homeoffice möglich ist. In Pandemiezeiten stehen zum Beispiel gerade auch Betreuungsrichter vor der Frage, ob es ausreichend ist, Betroffene statt in Klinik oder Altenheimen sicher per Video anzuhören. In solchen Fragen Rechtssicherheit zu schaffen, ist ein Ziel des Forschungsprojektes. „Unser Ziel ist es auch, dem Gesetzgeber aufzuzeigen, welcher notwendigen gesetzlichen Regelungen es in Bezug auf die Digitalisierung der Justiz zukünftig noch bedarf“, erläutert Staatssekretär Roland Theis aus dem saarländischen Justizministerium.

„Ein wesentlicher Punkt, den wir im Rahmen des Projektes klären wollen, ist auch der Datenschutz, hier wollen wir in rechtlicher und technischer Hinsicht das digitale Verfahren überprüfen und praxistaugliche Lösungen entwickeln“, erklärt Professor Christoph Sorge. Außerdem wollen die Projektpartner ergründen, wo besonders effiziente technische Lösungen für den modernen Gerichtsprozess liegen. So soll etwa auch die mögliche Einrichtung von aktuell diskutierten virtuellen Rechtsantragsstellen oder eines bundesweit einheitlichen elektronischen Bürgerzugangs in Form eines Online-Portals untersucht werden, von der sich Experten die Möglichkeit einer einfacheren und damit effektiveren Arbeitserledigung auf Seiten der Gerichte versprechen.

Bereits im Vorgängerprojekt „Amtsgericht 4.0“, das ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wurde, arbeiteten Professor Stephan Weth, das Amtsgericht Ottweiler und das Saarländische Justizministerium zusammen.

Projektbeteiligte bei „Digitale Präsenz bei Gericht“:

Im Rahmen des Projektes arbeiten an der Universität des Saarlandes Professor Christoph Sorge (Lehrstuhl für Rechtsinformatik), Professor Christian Gomille (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht) und Professor Stephan Weth (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht) zusammen. Die Anbindung an die gerichtliche Praxis erfolgt über das Ministerium der Justiz des Saarlandes durch das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg.

Unser Amtsgericht

Als Verfahrensbeteiligter kommen Sie mit dem Amtsgericht nicht nur in Familien- und Strafsachen in Berührung. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts erstreckt sich auch auf die Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. wenn es um die Erteilung eines Erbscheins, die Anordnung einer Betreuung, die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister geht.

Im Zuge der Strukturreform der Amtsgerichte wurden verschiedene Zuständigkeiten, unter anderem die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen), zentralisiert. Nähere Informationen hierzu finden Sie unten stehend bzw. auf der Seite "Strukturreform". Bereits zentralisiert bei dem Amtsgericht in Saarbrücken sind u. a. die Grundbuchangelegenheiten, die Insolvenzverfahren sowie das Handelsregister.

Sie möchten wissen, welche Servicezeiten bestehen oder wie Sie am besten zum Amtsgericht Ottweiler gelangen können? Wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Internetseiten zahlreiche nützliche Informationen zu diesen Fragen sowie zur Organisation des Gerichts und seinen Abteilungen geben zu können.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf die Internetseite www.justiz.de hinweisen. Diese Internetseite ist unter der Mitwirkung aller Bundesländer entstanden und enthält die wichtigsten Informationen zu den elektronischen Angeboten der Justiz (z.B. Zugang zum Insolvenzregister, dem elektronischen Mahngericht oder dem elektronischen Handelsregister), dem ab 1. Januar 2018 zulässigen „Elektronischen Rechtsverkehr“ und zu Formularen (z.B. Antragsformulare für Verfahrens-/Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und dgl. ), die heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden können.

Hilfsprojekt "Brillen ohne Grenzen"

Sammelboxen für Hilfsaktion „Brillen ohne Grenzen“ an den Amtsgerichten Neunkirchen und Ottweiler sowie in der JVA Ottweiler aufgestellt

Die Abgabe von gebrauchten, nicht mehr benötigten Brillen für einen guten Zweck ist ab jetzt an allen Gerichten im Saarland möglich.

Im Dezember 2020 wurde die erste Sammelbox im Beisein von Staatssekretär Roland Theis und der Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts in den Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts aufgestellt. Inzwischen sind an sämtlichen Gerichtsstandorte im Saarland entsprechende Boxen ausgeliefert worden. Damit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre nicht mehr benötigten Brillen in räumlicher Nähe abzugeben, um weltweit Menschen, die sich keine Sehhilfe leisten können, zu helfen. Die Sammelboxen, die in der JVA Saarbrücken hergestellt wurde, wurden vom Ministerium der Justiz und dem gemeinnützigen Verein Rotary-Hilfe-Tholey-Bostalsee e.V. zur Verfügung gestellt.

Staatssekretär Roland Theis: „Nachdem wir die erste Sammelbox im Saarländischen Oberlandesgericht aufgestellt haben, haben wir viel positive Resonanz erfahren. Sowohl das Justizministerium als auch mich persönlich haben zahlreiche Nachfragen erreicht, wo gebrauchte Brillen abgegeben werden können. Durch die nun erfolgte Auslieferung an sämtliche Gerichtsstandorte können interessierte Bürgerinnen und Bürger das Projekt ohne große Anfahrt unterstützen. Mein Dank gilt den Behördenleitungen für die Unterstützung des Projekts sowie der Schreinerei der JVA Saarbrücken, insbesondere Herrn Ralf Quinten, für die Kreativität bei Entwurf und Bau der Sammelboxen.“
Weiterhin wurde in der Arbeitstherapie der JVA Ottweiler unter der Leitung von Sascha Bick eine eigene Sammelbox für den dortigen Standort hergestellt. Diese wurde im Vorraum der Innenpforte der JVA Ottweiler aufgestellt. Gerne nimmt die JVA Ottweiler gespendete Brillen aus der Bevölkerung an der Außenpforte entgegen.

Weitere Informationen und die genauen Standorte können der folgenden Internetseite entnommen werden:
Brillen_ohne_Grenzen
Abgabemöglichkeiten im Landkreis Neunkirchen:
Amtsgericht Neunkirchen Knappschaftsstraße 16 66538 Neunkirchen
Amtsgericht Ottweiler Reiherswaldweg 2 66564 Ottweiler
Justizvollzugsanstalt Ottweiler Gustav-Stresemann-Weg 4 66564 Ottweiler
Hintergrund:
Das in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Rotary-Hilfe-Tholey-Bostalsee e.V. betriebene Projekt „Brillen ohne Grenzen“ (www.brillen-ohne-grenzen.de) ist Teil einer deutsch-französischen Brillenfreundschaft, die zum Ziel hat, sehbehinderten Menschen in aller Welt einen Zugang zu Sehhilfen zu eröffnen. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern können sich große Teile der Bevölkerung keine Brillen leisten. Sie müssten hierfür sechs bis acht Monatslöhne aufbringen.

Die bei dem Projekt gesammelten Brillen werden im Saarland in der WIAF-Brillenverwertungsstelle in St. Wendel und in der Gudd-Zweck-Brillenverwertungsstelle mit EDA-Optiker-Ausbildungswerkstatt in Oberkirchen (Gemeinde Freisen) sowie künftig auch in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken gereinigt, sortiert, zwischengelagert und im Anschluss über den französischen Partner „L.S.F. Lunettes sans Frontiere“ an bedürftige Personen in aller Welt verteilt werden.